Tüv und Hängerfrage

Michael
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Tüv und Hängerfrage

Unread post by Michael »

Moinse,
da ich ja auch mal andere Gewässer sehen will kümmere ich mich seit einiger Zeit um ne AHK für meinen Bus und nen Trailer.

Meine Eltern haben noch nne Trailer (Harbeck) mit integr Slipwagen den ich mir für ne We mal ausleihen könnte.

Wenn ein Trailer schon länger nichtmehr beim TÜV war.Wie läuft das? Muss der Tüv die Prüfungen nachholen? Also 3 mal Tüv versäumt sind 3 mal kosten für neue Orüfungen? Oder reicht es wenn eine Prüfung gemacht wird? Hat da wer Erfahrung mit?
Neue Reifen müssten warscheinlich eh mal sein :)
Gruss Michael



PS: Hat noch jemand nen ALU Mast abzugeben? Einer be uns im Verein ( Finn Neuling ) sucht nen Alu Mast/Baum.
Gruss aus Duisburg

von Michael







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GER 110
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Re: Tüv und Hängerfrage

Unread post by GER 110 »

Hallo Michael,

für eine TÜV-Abnahme können die Gebühren m.E. nur einmal erhoben werden.

Es freut mich, dass Du jetzt "Konkurrenz" bekommst, denn dann macht das Finnsegeln noch mehr Spass. Einen brauchbaren Mast kann ich leider nicht anbieten.

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duke62
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Re: Tüv und Hängerfrage

Unread post by duke62 »

Hallo Michael,
wenn der TÜV um ein Jahr abgelaufen ist, kann man den Trailer normal vorführen und abnehmen lassen. Der TÜV ist dann aber nur solange frei, wie die ursprüngliche TÜV-Fälligkeit ist.
Wenn der TÜV länger abgelaufen ist, oder keine Papiere mehr da sind, mußt du eine Komplettabnahme machen lassen. Ohne Papiere wird er dann noch zusätzlich vermessen.
Reifen sollten immer in gutem Zustand sein, unabhängig ob du zum TÜV mußt oder nicht.
Meinen Trailer -Bj 1963,ohne Papiere, Herstellerfirma liquidiert, mußte komplett neu vermessen werden. Ging aber auch ohne große Probleme. Kostete so ca. 70€. Man muß nur den Trailer auf einem Hänger zum TÜV fahren, da man nicht unbedingt eine rote Nummer vom StVA bekommt (Versicherung).
Wenn du den Trailer auf 100km/h anmelden willst, brauchst du unbedingt Reifen, die nicht älter als 2 Jahre sind.

Gruß
Uwe G282

Michael
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Re: Tüv und Hängerfrage

Unread post by Michael »

Hallo Uwe,
naja Papiere sind ja da..
Also muss ich "nur" ne komplette Neuabnahme machen lassen und neue Reifen bsorgen. Der Trailer stand jetzt mehrere Jahre auf der Wiese bei uns am Verein.
gruss Michael
Gruss aus Duisburg

von Michael







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GER 110
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Re: Tüv und Hängerfrage

Unread post by GER 110 »

Hier hat jemand den doppelten Gebührensatz bezahlen müssen, da der Anhänger "über zwei Jahre über dem Termin war"

http://forum.gofeminin.de/forum/mix1/__ ... aufen.html

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GER 110
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Re: Tüv und Hängerfrage

Unread post by GER 110 »

TÜV-Nord:

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zur Hauptuntersuchung komme?

Wenn Sie den Termin zur HU verpassen, droht der Gesetzgeber mit Geldstrafen. Beim TÜV wird aber keine Strafe erhoben.
Falls bei einer Anmeldung des Fahrzeugs die Zulassungsstelle feststellt, dass die HU abgelaufen ist, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht zurückdatiert.
Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend ist oder eine Vollabnahme erforderlich ist.

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GER 110
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Re: Tüv und Hängerfrage

Unread post by GER 110 »

TÜV-Nord:

Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?


Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):

Zwei bis vier Monate : € 15,--
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

Bis zu zwei Monate: € 15,--
Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg
Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
Außerdem gilt für alle Fahrzeuge: Wurden bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt und wird die einmonatige Nachprüffrist überschritten, kann ein Verwarnungsgeld von € 15,-- erhoben werden.

Beim TÜV wird eine Überziehung des HU-Termins selbstverständlich nicht bestraft. Allerdings müssen wir den neuen HU-Termin auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatieren.

Michael
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Re: Tüv und Hängerfrage

Unread post by Michael »

also ich denke um eine komplette Annahme komme ich nicht drumerum...
Letzte TÜV Abnahme war am 07.06.2001 :shock:
Also hätter der Trailer schon 4 mal zum Tüv gemusst in der Zwischenzeit.

Also neue Reifen und dann auf nem Hänger draufstellen unddamit zum Tüv rollen. EIn grünes Nummernschild hat er noch dranne.

Gruss Michael
Gruss aus Duisburg

von Michael







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