Regelkunde – Travemünde – Mega-Crash (Krieg) an der Leetonne

6.5

Entsetzt waren die Kommentatoren Alexander Ruda (ZDF) und Markus Koy (STG) – (Vormittags-Live-Übertragung vom 22.Juli 2013),   dass den innenliegenden Booten in WF 6 kein Raum gegeben wurde: „Es ist nicht vorgesehen, dass Boote sich berühren dürfen. Zumindest im Jury-Raum muss da was passieren !“

6.6

Statt den innenliegenden Booten Raum zu geben und nach aussen auszuweichen,   macht GER 611 in Rambomanier zu. Er rammt nicht nur GER 103 sondern im nächsten Bild auch GER 143

6.7

Rücksichtslos rammt GER 611 jetzt auch noch GER 143, den er offenbar gegen die Bahnmarke drücken oder zum Kentern bringen will.

Bitte das Bild zum Vergrössern anklicken !

Kringeln (2x) wird auch nicht für nötig befunden. Stattdessen segelt GER 611 unbeirrt weiter, als ob nichts geschehen wäre.

Bild-Quelle: https://livecenter.travemuender-woche.com/media/

P.S.   Eine Juryentscheidung gab es ja leider nicht. Der Fall ist aber so schwerwiegend, dass wir die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen können, da sonst mit weiteren gravierenden Regelverletzungen zu rechnen wäre.

Ich hoffe, dass   diese Veröffentlichung   dazu beiträgt, dass auf den Regattabahnen wieder mehr Fairness und Sicherheit einkehrt.

6.8

Habe noch ein viertes Bild hinzugefügt. damit die Situation für den Betrachter noch klarer wird.

Die Bilder sprechen für sich. GER 611 wendet Gewalt durch Rammen und Abdrängen anderer Boote an, um seine Interessen durchzusetzen. Das hat nichts mehr mit Sport, sondern mehr mit Krieg zu tun.

Regeln:

18.2 BAHNMARKEN-RAUM GEBEN

(a) Überlappen Boote, muss das außen liegende Boot dem innen liegenden Boot Bahnmarken-Raum geben, sofern nicht Regel 18.2(b) gilt.

(b) Überlappen Boote, wenn das erste von ihnen die Zone erreicht, muss das zu diesem Zeitpunkt außen liegende Boot anschließend dem innenliegenden Boot Bahnmarken-Raum geben. Ist ein Boot klar voraus, wenn es die Zone erreicht, muss das zu diesem Zeitpunkt klar achteraus liegende Boot anschließend Bahnmarken-Raum geben.

(c) Wenn ein Boot nach Regel 18.2(b) verpflichtet ist, Bahnmarken-Raum zu geben,
(1) muss es dies weiterhin tun, auch wenn später die Überlappung gelöst oder eine neue Überlappung hergestellt wurde.
(2) und wenn es zu dem Boot mit Anrecht auf Bahnmarken-Raum eine innere Überlappung erhält, muss es diesem Boot auch Raum zum Segeln seines richtigen Kurses geben, so lange die Überlappung besteht. Wenn jedoch das Boot mit Anrecht auf Bahnmarken-Raum mit dem Bug durch den Wind geht oder die Zone verlässt, hört Regel 18.2(b) auf zu gelten.

(d) Gibt es berechtigten Zweifel, ob ein Boot eine Überlappung rechtzeitig hergestellt oder gelöst hat, ist anzunehmen, dass es das nicht tat.

(e) Erhielt ein Boot von klar achteraus oder durch eine Wende auf der Luvseite des anderen Bootes eine innere Überlappung und ist ab dem Zeitpunkt des Beginns der Überlappung das außen liegende Boot nicht in der Lage Bahnmarken-Raum zu geben, so muss es diesen nicht geben.

Achtung:

18.1 GELTUNGSBEREICH DER REGEL

Regel 18 gilt zwischen Booten, wenn sie eine Bahnmarke an der gleichen Seite lassen müssen und mindestens eines von ihnen in der Zone ist.

Sie gilt jedoch nicht
(a) zwischen Booten mit Wind von entgegengesetzter Seite auf einem Kreuzkurs nach Luv, oder
(b) zwischen Booten mit Wind von entgegengesetzter Seite, wenn der richtige Kurs an der Bahnmarke für eines von ihnen, aber nicht für beide, eine Wende erfordert.
(c) zwischen einem Boot, das sich der Bahnmarke nähert und einem, das sich von dieser entfernt, oder
(d) wenn die Bahnmarke ein ausgedehntes Hindernis ist; in diesem Fall gilt Regel 19.