– Die Entscheidung der Bundesanwaltskammer stützt sich auf die Richtlinien des Sportministeriums über die Maßnahmen der Verbände zu diesem Thema und die ausdrücklich besagt: „Für sexuelle Gewalttaten ist es nur die Justizbehörde, die über eine Konfrontation oder Präsenz entscheiden kann, und unter bestimmten gesetzlich festgelegten Bedingungen. „
In einem anderen Beitrag hatte ich bereits kommentiert:
Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die gegen Escoffier verhängte Sperre vor einem ordentlichen Gericht keinen Bestand haben dürfte.
Auch im Falle von Clarisse (Schummelei ?) wurde ja bereits deutlich, dass Entscheidungen irgendwelcher Jury’s mangels Rechtskompetenz durchaus fehlerhaft sein können.
Noch schlimmer war es m.E. was sich juristische Laien bei 7vswild mit dem Tierfilmer Andreas Kieling erlaubt haben.